Montag, 22. April 2013

Klage gegen Rennstrecke Bilster Berg gescheitert



Die Klage des BUND gegen die vor der Eröffnung stehende Autorennstrecke auf dem Bilster Berg bei Bad Driburg (Kreis Höxter) wurde leider vom Verwaltungsgericht Minden abgewiesen. BUND-Landesvorsitzender Paul Kröfges kommentierte: "Wir sind tief enttäuscht und sehen dies als weiteren Schlag gegen Natur- und Landschaftsschutz in OWL. Hier hat das große Geld zugeschlagen." Im Foto von links: Paul Kröfges (BUND-Landesorsitzender), Dr. Matthias Schreiber (Gutachter), Uwe Rottermund (BUND-Kreisgruppe Höxter), Rechtsanwalt Dr. Frank Niederstadt, Dr. Uli Kros (IG Ruhe am Bilster Berg).


Kröfges weiter:

"Nach dem Urteil zum A-33-Ausbau, der vorläufigen Niederlage bei den Planungen zu einem Nationalpark im Teutoburger Wald/Eggegebirge ist die nun endgültige Absegnung (Erteilung der Betriebsgenehmigung)  einer Autorennstrecke in ehemals schönster, ruhiger Natur- und Erholungslandschaft  ein weiterer schwerer Schlag für alle, die diese Region als Heimat sehen und wegen ihrer landschaftlichen Qualitäten schätzen. Es ist unfassbar, dass die Möglichkeiten und Chancen der Einbindung dieses wertvollen Naturraums in die Region nicht gesehen und genutzt werden, statt dessen Motorenlärm und Auspuffgase als Perspektive hier befördert werden. 
Der BUND und die betroffenen Menschen vor Ort sind vor allem verbittert über den rabiaten Planungsablauf, der durch massive Unterstützung und Beförderung seitens des Kreises Höxter und vorgezogenen Baubeginn gekennzeichnet war. Der Kreis war von Anfang an auf Genehmigung und Durchsetzung des mit viel Geld hinterlegten Projektes aus und hat alle berechtigten Bedenken rigoros weggewägt. 

Unsere Teilnehmer an der  öffentlichen Verhandlung zur Klage des BUND vor dem VG Minden waren  schon sehr verwundert über das massive Aufgebot der Gegenseite, die mit 4 Anwälten und zahlreichen Planern und Gutachtern vertreten waren.
Es war teilweise höchst ärgerlich und mit den Händen zu greifen, dass angesichts der schon getätigten große Investition die Gegenseite alles so hin interpretiert werden musste, dass dieser massive Eingriff angeblich kein Verschlechterung darstellt – was für eine Farce. Unser Gutachter und unser Anwalt haben schlüssig dargelegt, dass die gegenüber der ursprünglichen Planung erheblich verringerten Ausgleichsmaßnahmen ihre Wirkung verfehlen werden, abgesehen davon, dass solch ein massiver Eingriff in die Region letztlich nicht ausgleichbar ist und zu massiven Lebensraum -Verlusten und Vertreibungen bestimmter Tierarten führen wird.

Leider haben auch die Richter letzten Endes vor der Schaffung von millionenschweren Fakten durch vorzeitige Genehmigungen und Baumaßnahmen kapituliert und sich mit den Brosamen von nicht ausreichenden Ausgleichsmaßnahmen abspeisen lassen. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass Planungsvorhaben dieser Größenordnung nicht begonnen werden dürfen, bevor nicht mindestens vor der ersten Instanz die betroffenen Bürger alle rechtlichen Möglichkeiten abschließend nutzen konnten. Hier hat das große Geld zugeschlagen und die Befürchtungen der anwohnenden Menschen über künftige Lärmbelästigungen grob missachtet. Trotz Auflagen und Lärmschutzgutachten werden wir es leider erleben müssen, was für ein Störfaktor hier mit viel Geld in die Landschaft gesetzt  worden ist. "

Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND NRW

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