Lutter-Stauteich III: Wie kommt der Bach am Stau vorbei? |
BUND nimmt Stellung
zum Konzept für den Lutter-Grünzug
Bäche sind einzigartige, artenreiche
Lebensräume. Im Netz der Grünflächen sind Bäche eine Bereicherung mit hohem Erlebniswert.
Leider befindet sich ein Großteil der Bachläufe in Bielefeld aufgrund von
Eingriffen in einem schlechten ökologischen Zustand. Dies gilt besonders für
die Lutter. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschlands (BUND) setzt sich
deshalb dafür ein, bei der Umgestaltung des Lutter-Grünzuges mehr
Raum für eine naturnahe Entwicklung einzuräumen. Aus Sicht des BUND wäre das
kein Widerspruch zur Nutzung der Lutter-Aue als Grünfläche für Freizeit und
Erholung.
Eine naturnahe Umgestaltung der Lutter wird auch von Seiten
des Gesetzgebers gefordert. Die „EG-Wasserrahmenrichtlinie“ fordert für alle
Fließgewässer bis spätestens 2027 einen guten ökologischen Zustand. Insbesondere
wird gefordert, einen freien Abfluss ohne Staustufen („Durchgängigkeit“)
herzustellen. An der Lutter mit seinen Stauteichen ist dieses Ziel offensichtlich
nur zu erreichen, wenn auf einen Teil der angestauten Wasserflächen verzichtet
wird.
Im Konzept ist dazu vorgesehen, die neue Lutter nahezu kanalartig
auf sehr begrenzter Fläche an der einen Seite des neuen „Luttersees“ entlang zu
leiten. Jens Jürgen Korff, Projektleiter „Bielefelder Bäche“ beim BUND, sagt
dazu: „Im Sinne einer naturnahen Entwicklung des Bachlaufes ist das zu wenig. Für
einen guten ökologischen Zustand eines Gewässers ist nicht nur der Wasserkörper
zu betrachten. Auch naturnahe Uferbereiche und die Gewässer-Aue gehören dazu.
Aus unserer Sicht sollte zumindest ein schützender Gewässerrandstreifen
vorhanden sein, in dem der Bach in geringem Umfang natürliche Dynamik entfalten
kann und gewässertypische Pflanzen und Tiere Platz finden. Das würde auch den
Erlebniswert erhöhen. Erfreulich ist, dass solche Flächen in einem kleinen
Abschnitt im Bereich des aufzugebenden Stauteiches II eingeplant sind.“
Die Stadt Bielefeld hat die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet. Damit hat sich die Stadt verpflichtet, den
Erhalt der biologischen Vielfalt als Grundlage einer nachhaltigen Stadt- und
Gemeindeentwicklung verstärkt zu berücksichtigen. Dazu gehört es auch, konkrete
Maßnahmen zum Schutz der bedrohten biologischen Vielfalt zu ergreifen. In
Deutschland werden über 70 Prozent aller Lebensräume als bedroht eingestuft,
und dazu gehören besonders auch die Lebensräume der Fließgewässer.
An der Lutter haben wir die Chance, zugleich zum Erhalt der
biologischen Vielfalt, zur Biotopvernetzung und zur Schaffung von Naturerfahrungsräumen
beizutragen. Keineswegs müssen dabei Menschen ausgeschlossen werden, wie es
viele Beispiele z.B. aus Gütersloh und Soest zeigen. Die Nutzung des Lutter-Grünzuges
für Erholungszwecke stellen wir nicht in Frage! Aber das vorliegende Konzept
berücksichtigt unzureichend die Belange des Natur- und Artenschutzes sowie des
Gewässerschutzes. Hier muss aus Sicht des BUND nachgebessert werden.
Ansprechpersonen für
Rückfragen:
Adalbert Niemeyer-Lüllwitz, Tel. 0521 450774, adalbert.niemeyer-luellwitz@bund.net
Jens Jürgen Korff, Tel. 0521 30436988, jens.korff@bund.net
Manfred Dümmer, Tel. 0521 325385, manfred.dümmer@gmx.de
Adalbert Niemeyer-Lüllwitz, Tel. 0521 450774, adalbert.niemeyer-luellwitz@bund.net
Jens Jürgen Korff, Tel. 0521 30436988, jens.korff@bund.net
Manfred Dümmer, Tel. 0521 325385, manfred.dümmer@gmx.de
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