Manfred Dümmer, Grundwasserexperte des BUND, nimmt Stellung zur Meldung der NW vom 6./7.4.2019: "Schutz vor
Starkregen wird für Hausbesitzer teuer": Hausbesitzer müssen sich auch um die Dichtheit ihrer Abwasserkanäle kümmern.
Zu Recht wird in den Artikeln darauf hingewiesen, dass "keiner (der Grundstückseigentümer)
auf die Kanalisation und die Kommunen allein setzen kann und diese darauf
angewiesen sind, dass die Eigentümer ihre Grundstücke schützen". Darum ist
es aus Sicht des Grundwasserschutzes nicht akzeptabel, dass die Grundstückseigentümer
kaum Anstrengungen unternehmen, die Dichtheitsprüfung ihrer Schmutzwasserkanäle
durchzuführen. Die Kommunen in NRW als zuständige Untere Wasserbehörden
und/oder als Betreiber der Stadtentwässerung bleiben zumindest in OWL
weitestgehend untätig. Durch undichte Schmutzwässerkanäle gelangt mehr mit
Grundwasser vermischtes Schmutzwasser auf die Kläranlagen und verteuert den
Reinigungsprozess unnötig. Schon seit 1995 war die Dichtheitsprüfung Pflicht in
der Landesbauordnung und seit 2007 im Landeswassergesetz. Bis Ende 2015
musste/muss die Dichtheitsprüfung bei mehr als 50 Jahre alten privaten
Schmutzwasserkanälen innerhalb von Wasserschutzgebieten, bis Ende 2020 auch
außerhalb durchgeführt werden. Passiert ist bisher so gut wie nichts - weder
durch die Eigentümer noch durch die Aufsichtsbehörden..Dr. Manfred Dümmer
33609 Bielefeld
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