Montag, 29. April 2019

Starkregen, Grundwasser und Abwasserrohre


Manfred Dümmer, Grundwasserexperte des BUND, nimmt Stellung zur Meldung der NW vom 6./7.4.2019: "Schutz vor Starkregen wird für Hausbesitzer teuer": Hausbesitzer müssen sich auch um die Dichtheit ihrer Abwasserkanäle kümmern.
Zu Recht wird in den Artikeln darauf hingewiesen, dass "keiner (der Grundstückseigentümer) auf die Kanalisation und die Kommunen allein setzen kann und diese darauf angewiesen sind, dass die Eigentümer ihre Grundstücke schützen". Darum ist es aus Sicht des Grundwasserschutzes nicht akzeptabel, dass die Grundstückseigentümer kaum Anstrengungen unternehmen, die Dichtheitsprüfung ihrer Schmutzwasserkanäle durchzuführen. Die Kommunen in NRW als zuständige Untere Wasserbehörden und/oder als Betreiber der Stadtentwässerung bleiben zumindest in OWL weitestgehend untätig. Durch undichte Schmutzwässerkanäle gelangt mehr mit Grundwasser vermischtes Schmutzwasser auf die Kläranlagen und verteuert den Reinigungsprozess unnötig. Schon seit 1995 war die Dichtheitsprüfung Pflicht in der Landesbauordnung und seit 2007 im Landeswassergesetz. Bis Ende 2015 musste/muss die Dichtheitsprüfung bei mehr als 50 Jahre alten privaten Schmutzwasserkanälen innerhalb von Wasserschutzgebieten, bis Ende 2020 auch außerhalb durchgeführt werden. Passiert ist bisher so gut wie nichts - weder durch die Eigentümer noch durch die Aufsichtsbehörden..
Dr. Manfred Dümmer
33609 Bielefeld

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